Kriterienkatalog

Für die Unterschutzstellung eines Objekts werden Kriterien angewandt, die sich in zwei Gruppen zusammenfassen lassen:

  • Bedeutungskriterien
  • Beurteilungskriterien

Bedeutungskriterien

Sie stellen die Denkmalwerte dar, die auf ein Objekt zutreffen können und werden als erstes geprüft. Wenn solche Denkmalwerte vorhanden sind, hebt sich das Objekt gegenüber anderen hervor und besitzt grundsätzlich einmal Denkmaleigenschaften. Hierfür legt das Denkmalschutzgesetz (DMSG) drei Gruppen von Denkmalwerten fest: „geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung“ (§ 1 Abs. 1 DMSG).

Unter diese Bedeutungskategorien fallen nun verschiedenste Eigenschaften, die in der nachfolgenden Zusammenstellung genannt und transparent gemacht werden. Beim einzelnen Objekt trifft von diesen angeführten Eigenschaften naturgemäß immer nur eine Auswahl zu, die von der individuellen Beschaffenheit des Objekts und seiner Geschichte abhängig ist. Die Aufzählung von Kriterien ist also weder erschöpfend, noch taxativ. Die möglichen Eigenschaften haben in der Regel jeweils unterschiedliche Anteile an der Gesamtbedeutung. Die Individualität des Objekts ergibt sich aus der Kombination von „Bedeutungskriterien“.

Beurteilungskriterien

Wenn auf Basis der „Bedeutungskriterien“ Denkmaleigenschaften festgestellt worden sind, werden im zweiten Schritt die „Beurteilungskriterien“ angewandt. Sie führen zu einer Gewichtung der Denkmaleigenschaften, um ermitteln zu können, ob ein öffentliches Erhaltungsinteresse gerechtfertigt erscheint und die Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens erfolgen soll. Das ergibt sich aus einem Bezugsrahmen bzw. Vergleichsrahmen; daher kann man sie auch mit dem Begriff „Referenzkriterien“ bezeichnen. Maßgebend für diesen Bezug ist laut Denkmalschutzgesetz (DMSG), ob durch den möglichen Verlust des Objekts eine Beeinträchtigung des österreichischen Kulturgutbestandes hinsichtlich Qualität sowie ausreichender Vielzahl, Vielfalt und Verteilung eintreten würde (§ 1 Abs. 2 DMSG).

Das Denkmalschutzgesetz gibt einen lokalen, regionalen oder überregionalen Vergleichsrahmen an, aus dem sich die „Beurteilungskriterien“ der Qualität, Seltenheit (seltenes Vorkommen) oder Repräsentanz (charakteristisches häufiges Vorkommen als Kennzeichen des österreichischen Kulturgutbestands) ergeben. Zu diesen „Beurteilungskriterien“ werden im Folgenden auch mögliche einzelne Parameter angeführt, nach denen eine Einordnung vorgenommen werden kann, welche die Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens rechtfertigt.

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